Psychotherapeutische Behandlung

Unser Leben ist eine stetige Entwicklung. Schöne Momente und nette Abenteuer, aber auch Herausforderungen, problematische Situationen und Krisen kennzeichnen unsere Lebensentwicklung.

Das Gleiche gilt auch für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Auch sie werden immer wieder vor neue Situationen gestellt, die sie im Alltag meistern müssen. Manch solcher Situationen können sich für Kinder, Jugendliche und ihre Familien als große Herausforderung oder gar Krise (Ängste, Trennungen, Verluste, Mobbingerfahrung, einnässen, einkoten, Depressionen usw.) herausstellen.

In solchen Situationen kann das Verhalten des Kindes ein Anlass zur Sorge sein. Wenn das Kind / der Jugendliche sich „verändert“, kann dies ein Anzeichen für ein seelisches Ungleichgewicht oder eine psychische Störung sein. Wenn Kinder, Jugendliche und ihre Familien das Gefühl haben die Schwierigkeiten im Alltag nicht mehr alleine bewältigen zu können, kann ein Gespräch bei einem Psychotherapeuten / einer Psychotherapeutin hilfreich sein und Klarheit verschaffen.

Dies bekommen Sie in meiner Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie: diagnostische Abklärung und bei Indikation therapeutische Hilfe in einer vertrauensvollen Atmosphäre.

 


 

Der Weg zur Therapie

Anmeldung

  1. Für Neuanmeldungen rufen Sie bitte während der telefonischen Erreichbarkeit an.
  2. Bitte füllen Sie den Anmeldebogen aus, welcher das Einverständnis zur Datenspeicherung gemäß europäischer Datenschutzverordnung beinhaltet.
  3. Bitte füllen Sie den Anamnesebogen aus.
  4. Für Jugendliche unter 15 Jahren benötigen wir weiterhin das unterschriebene Behandlungseinverständnis beider Sorgeberechtigter.

Sie können die Unterlagen selbst ausdrucken oder diese in der Praxis abholen.

 

Erstgespräch

Es findet eine erste Abklärung statt, ob die vorliegende Symptomatik behandlungsbedürftig ist und ob sie im Rahmen einer ambulanten verhaltenstherapeutischen Psychotherapie behandelt werden kann.

Bitte bringen Sie zum Erstgespräch die Versichertenkarten Ihres Kindes mit.

 

Probatorik

Die Probatorik ist die Zeit vor der psychotherapeutischen Behandlung. Sie dient der ausführlichen diagnostischen Klärung, der Formulierung von Therapiezielen, aber auch der Feststellung, ob eine tragfähige therapeutische Beziehung aufgebaut wird. Während der probatorischen Zeit wird die psychotherapeutischen Behandlung bei der Krankenkasse beantragt. Zusätzlich zum sogenannten „Antrag auf Psychotherapie“ ist die Erstellung eines Konsiliarberichts durch den Kinder- oder Hausarzt notwendig. Das Formular erhalten Sie in der Praxis.

 

Therapie

Nach der Genehmigung der Psychotherapie durch die Krankenkasse beginnt die eigentliche Therapie.

 

Kosten

Gesetzliche Krankenversicherung: Bei Therapieindikation übernimmt diese die Kosten für die Therapie.

Private Versicherung und Beihilfe: Die Abrechnung der psychotherapeutischen Behandlung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) . In der Regel werden die Kosten für eine Verhaltenstherapie erstattet. Bitte kontaktieren Sie vor Beginn der Behandlung Ihre Versicherung. Erfragen Sie dort die Details zur Kostenübernahme und lassen Sie sich im Vorfeld der Therapie die nötigen Formulare zukommen.